Mandatsdaten unterliegen dem Berufsgeheimnis. Wer externe Dienstleister einbindet, muss sie sorgfältig auswählen, zur Verschwiegenheit verpflichten und darf nur offenbaren, was für den Dienst nötig ist. Für viele Kanzleien ist der Einsatz US-basierter KI-Dienste genau an diesen Anforderungen schwierig.
Ai.DOING ist für diesen Rahmen gebaut: Betrieb in Deutschland, eigene Instanz, Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 43e BRAO, § 62a StBerG beziehungsweise § 50a WPO, getrennte Sammlungen je Mandat und Löschung mit Bestätigung auf Wunsch.



