Die Business- und Enterprise-Tarife der großen Anbieter schließen das Training mit Kundendaten in der Regel aus. Das ist richtig und steht so in deren Bedingungen. Was ein Tarif aber nicht ändern kann, ist die Frage, wer am Ende Zugriff verlangen darf.
Anbieter mit Sitz oder Mutter in den USA unterliegen dem CLOUD Act. US-Behörden können danach die Herausgabe von Daten verlangen, auch wenn diese in einem Rechenzentrum in Europa liegen. Dazu kommt: Die beiden Vorgänger des heutigen Rechtsrahmens für Datenübermittlungen in die USA hat der Europäische Gerichtshof 2015 und 2020 gekippt, und auch die aktuelle Regelung wurde vor Gericht angegriffen.
Bei Ai.DOING gelten deutscher Vertrag und deutsches Recht, verarbeitet wird in Deutschland. Kein Drittland-Transfer, keine ausländische Mutter im Zugriffspfad, kein Rechtsrahmen, der über Nacht wegfallen kann.