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Was der CLOUD Act mit Ihrem KI-Vertrag zu tun hat

Viele Unternehmen beruhigt, dass ihr KI-Anbieter Rechenzentren in Europa nutzt. Warum der Speicherort allein nicht reicht und welche Fragen Sie Ihrem Anbieter stellen sollten.

Illustration eines gläsernen Tresors mit leuchtendem Kern

„Unsere Daten liegen doch in Frankfurt.“ Diesen Satz hört man oft, wenn es um KI-Dienste großer US-Anbieter geht. Er ist nicht falsch, aber er beantwortet nicht die entscheidende Frage.

Speicherort ist nicht gleich Rechtsraum

Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet Anbieter, die US-Recht unterliegen, auf Anordnung Daten herauszugeben, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden. Wo die Server stehen, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Ein Rechenzentrum in Europa ändert also wenig, wenn die Muttergesellschaft in den USA sitzt.

Hinzu kommt: Die beiden Vorgänger des heutigen Rechtsrahmens für Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA hat der Europäische Gerichtshof gekippt, 2015 und 2020. Auch die aktuelle Regelung wurde vor Gericht angegriffen.

Vier Fragen an Ihren KI-Anbieter

  1. Wer ist Vertragspartner, und wo sitzt die Muttergesellschaft?
  2. Werden Eingaben oder hochgeladene Dokumente zum Training genutzt, und wie ist das ausgeschlossen?
  3. Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt, und sitzen davon welche außerhalb der EU?
  4. Wie und wann werden Daten gelöscht, und bekomme ich darüber eine Bestätigung?

Wie wir das bei Ai.DOING lösen

Ai.DOING wird ohne US-Mutter und ohne Unterauftrag an einen KI-Anbieter im Ausland betrieben. Instanzen, Wissensbasen und Modelle laufen in den Rechenzentren in Regensburg und Nürnberg, Vertrag und Auftragsverarbeitung folgen deutschem Recht. Welche Unterlagen wir dazu bereitstellen, steht im Trust-Center, weitere Antworten unter Häufige Fragen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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